| |||||||||| | | |||||||||| | 2.3 Der Beschwerdegegner 2 führt aus, er habe dem Editionsantrag des Beschwerdeführers nur teilweise stattgegeben, weil die anderen Ausnahmebewilligungen vor der Gemeindefusion erteilt worden seien und sich die Beschwerdegegnerin 1 allfällige Fehlentscheide der damaligen Gemeinden nicht anrechnen lassen müsse.