Die strittigen Garagenbauten sowie der ohne Baubewilligung erstellte Parkplatz auf Parz.-Nr […], Grundbuch […], lägen an einem Verkehrsknotenpunkt mit zunehmendem Verkehrsaufkommen. Von einer verkehrsberuhigten Situation könne weder heute – aufgrund des zunehmenden Schleichverkehrs – noch in Zukunft aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen gesprochen werden. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3