Bei der X-Strasse handle es sich um eine Wohnstrasse, welche mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h signalisiert sei, bei der Y-Strasse um eine Gemeindestrasse, auf welcher die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betrage. Zudem verenge sich die Y-Strasse im Bereich der X-Strasse auf die Unterführung unter der Eisenbahnlinie, was zur Folge habe, dass auch auf der Y-Strasse im Bereich des Bauvorhabens nicht mit der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gefahren werde bzw. gefahren werden könne. Zudem befänden sich entlang des nördlichen Randes der Y-Strasse noch Parkplätze, die regelmässig belegt seien. Auch durch diese Verengung der Strasse werde eine Verkehrsberuhigung erzielt.