| |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, es sei seinem Antrag auf Edition der durch die Beschwerdegegnerin 1 in den letzten zehn Jahren erteilten Ausnahmebewilligungen zu entsprechen. Er sei darauf angewiesen, dem Gericht darzulegen, dass hier an seiner Person ein Exempel statuiert werde, welches nichts mit der Praxis der Beschwerdegegnerin 1 bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Strassenabstände zu tun habe. Indem die Beschwerdegegnerin 1 nur die Ausnahmebewilligungen der letzten fünf Jahre ediert habe, habe sie eine formelle Rechtsverweigerung begangen.