_ beim Regierungsrat des Kantons Glarus Beschwerde ein. Darin beantragte er, der Entscheid der Gemeinde Glarus Nord vom 26. Oktober 2011 sei aufzuheben und es sei ihm die Baubewilligung für das Bauvorhaben gemäss Baugesuch vom 20. Juli 2011 zu erteilen. Eventuell sei die Sache an die Gemeinde Glarus Nord zurückzuweisen, mit der Auflage, ihm die Baubewilligung gemäss seinen Ausführungen zu erteilen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz. Die Beschwerde wurde zuständigkeitshalber an das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus (DBU) weitergeleitet. Am 12. März 2012 wurde vor Ort ein Augenschein durchgeführt.