unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit liess sich am 27. August 2014 vernehmen und schloss auf Abweisung der Beschwerde; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten von A.______. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Am 1. September 2014 zog das Verwaltungsgericht die Akten der Invalidenversicherung bei und gewährte den Parteien Frist zur Stellungnahme. A.______ machte am 13. Oktober 2014 von dieser Möglichkeit Gebrauch. Er hielt an seinen bisherigen Anträgen fest und stellte diverse Beweisanträge. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit nahm am 23. Oktober 2014 nochmals Stellung.