7. | | 7.1 Gestützt auf die versicherungsmedizinische Einschätzung und die nachvollziehbar begründeten Berichte von Dr. C.______ ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer seit September 2011 weder schwere noch mittelschwere Arbeiten, jedoch eine leichte, wechselbelastende, vorwiegend sitzende Tätigkeit ohne Exposition gegenüber Kälte, Nässe und Staub zu 100 % zumutbar gewesen ist.