Am 9. August 2012 ergänzte Dr. C.______, dass der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der letzten Sprechstunde sicherlich nicht für sämtliche Arbeiten zu 100 % arbeitsfähig gewesen sei. Es sei aber zu beachten, dass die behandelten Dünndarmfisteln Mitte September 2011 sowie anfangs Juli 2012 vollständig verschlossen gewesen seien und die Bauchdecke rekonstruiert worden sei. Damit könne er sich vorstellen, dass der Beschwerdeführer wieder einem Arbeitsprozess zugeführt werden könne, wobei durch die Schwächung der Bauchdecke und deren Rekonstruktion eine körperlich schwere Arbeit ungünstig sei.