Es sei ihm klar, dass der Beschwerdeführer zur Zeit nicht richtig arbeitsfähig sei, was aber nicht an seinen Bauchproblemen liege. Vielmehr sei dies im Gesamtzustand begründet, welcher allenfalls eine psychiatrische Beurteilung oder eine Behandlung notwendig mache. Aus chirurgischer Sicht sei aber nach wie vor keine weitere Therapie indiziert. | | | | Am 9. August 2012 ergänzte Dr. C.______, dass der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der letzten Sprechstunde sicherlich nicht für sämtliche Arbeiten zu 100 % arbeitsfähig gewesen sei.