_ gestützt auf die Ausführungen von Dr. C.______, dass beim Beschwerdeführer aus abdominalchirurgischer Sicht seit der letzten Beurteilung eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen sei. Für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weise er nach wie vor eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % auf. Hingegen sei ihm eine leichte, wechselbelastende, vorwiegend sitzende Tätigkeit ohne Exposition gegenüber Kälte, Nässe und Staub ab September 2011 wieder zu 100 % zumutbar gewesen. Da kein Potential für eine wesentliche Verbesserung bestehe, könne auf eine vorzeitige medizinische Reevaluation verzichtet werden. | | | | 6.6 Am 4. Juli 2012 fand erneut eine Sprechstunde bei Dr. C.______ statt.