| | | | 6.3 RAD-Arzt Dr. med. G.______, Facharzt FMH für Rheumatologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, führte am 26. März 2012 aus, dass die Einschätzung von Dr. E.______ nicht nachvollziehbar sei. Gestützt auf die Meinung von Dr. C.______ sei vielmehr davon auszugehen, dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers verbessert habe. Zur Beurteilung der funktionellen Kapazität sei aber noch ein zusätzlicher Arztbericht bei Dr. C.______ einzuholen. | | | | 6.4 Im am 4. April 2012 bei der Beschwerdegegnerin eingegangenen Bericht stellte Dr. C.______ dem Beschwerdeführer eine sehr gute Prognose. Eine gegenwärtige Behandlung sei bis auf hausärztliche Kontrollen bei Dr. E.___