_, Allgemeinmediziner FMH, erhob am 3. März 2012 die Befunde einer starren Abdominalmuskulatur sowie einer behinderten Bauchatmung. In der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Maschinenarbeiter bei der F.______AG sei der Beschwerdeführer seit 2009 bis auf Weiteres zu 100 % arbeitsunfähig, was durch medizinische Massnahmen nicht verbessert werden könne. Zudem ermüde der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben rasch, benötige bereits nach einer kurzen Gehstrecke eine Ruhepause und habe Probleme beim Aufrichten. | | | | 6.3 RAD-Arzt Dr. med.