| | | | 2.2 In Bestätigung des Vorbescheids stellte die IV-Stelle mit Verfügung vom 12. Juni 2014 die Rente auf Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats ein. | | | | 3. | | A.______ gelangte mit Beschwerde vom 27. Juni 2014 ans Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 12. Juni 2014 sowie die Feststellung, dass er weiterhin Anspruch auf eine ganze Invalidenrente habe. Eventualiter sei die Verfügung vom 12. Juni 2014 aufzuheben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der IV-Stelle. | | | | Die IV-Stelle schloss am 13. August 2014 auf Abweisung der Beschwerde. | | | |