{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-09-25", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2014-00058_2014-09-25.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=316&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=5&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "bbfbda871d7851fbf858391b992fe073"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2014.00058", "VG.2014.109"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialversicherung - IV"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:56:04", "Checksum": "b1158c497771f2f5f7d80d926f32d06e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)\nRegeste:\nSozialversicherung - IV\n\n\nim Sinne eines Übergangswirbels L5/S1 reitend auf dem Sacrum vorgefunden.\nZur Abklärung des Verdachts bitte er Dr. med. H.______, Facharzt für Neurochirurgie\nFMH, Spital I.______, den Beschwerdeführer in eine Sprechstunde aufzubieten.\n|\n|\n|\n|\n6.8 In der Stellungnahme vom 4. September 2012\näusserte sich Dr. G.______ dahingehend, dass es sich beim Verdacht auf\neine Spinalstenose um einen bisher nicht erwähnten Gesundheitsschaden\nhandle. Sofern Dr. H.______ aber weitere medizinische Abklärungen für nötig\nerachte, sei bei diesem ein zusätzlicher Arztbericht einzuholen. Im Übrigen\nseien den aufgelaufenen medizinischen Akten keine neuen Erkenntnisse zu entnehmen.\nDr. C.______ beschreibe ausschliesslich unspezifische subjektive Beschwerden\nbei einem weiterhin guten chirurgischen Verlauf.\n|\n|\n|\n|\n6.9 Am 5. September 2012 fand eine ambulante\nKonsultation bei Dr. H.______ statt. In seinem Bericht vom 10. September\n2012 führte dieser dazu aus, dass der Beschwerdeführer einen hohen\nLeidensdruck sowie deutliche Zeichen einer ungünstigen oder gestörten\nSchmerzverarbeitung aufweise. Es bestehe der Verdacht auf eine\nSomatisierung. Mittels der Magnetresonanztomographie\n(MRT) der Hals- und Lendenwirbelsäule seien nur geringe degenerative\nVeränderungen ersichtlich. Eine neurochirurgische Operation sei zurzeit\nnicht indiziert. Ebenfalls erscheine ein\ninterventionell-schmerztherapeutisches Verfahren als nicht geeignet. Am\nehesten werde man mit einer Aktivierung, einem Übungsprogramm oder\neventuell auch mit einer schmerzdistanzierenden Verhaltenstherapie etwas\nerreichen können, wobei er auch diesbezüglich skeptisch sei.\n|\n|\n|\n|\n6.10 Dr.\nG.______ führte am 12. April 2014 schliesslich aus, dass Dr. H.______\nkein patho-anatomisches Korrelat für die vom Beschwerdeführer beklagten\nRückenschmerzen habe finden können, weshalb er an seiner Stellungnahme vom\n17. April 2012 festhalte, wonach dem Beschwerdeführer ab September 2011 eine leichte, wechselbelastende,\nvorwiegend sitzende Tätigkeit ohne Exposition gegenüber Kälte, Nässe und\nStaub zu 100 % zumutbar gewesen sei.\n|\n|\n|\n|\n"}