{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-09-25", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2014-00058_2014-09-25.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=316&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=5&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "bbfbda871d7851fbf858391b992fe073"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2014.00058", "VG.2014.109"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialversicherung - IV"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:56:04", "Checksum": "b1158c497771f2f5f7d80d926f32d06e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Verwaltungsgericht 25.09.2014 VG.2014.00058 (VG.2014.109)\nRegeste:\nSozialversicherung - IV\n\n6.\n|\n|\nStrittig und zu prüfen\nist, ob sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im Verfügungszeitpunkt\nvom 12. Juni 2014 (rentenaufhebende Verfügung) im Vergleich mit demjenigen\nvom 21. November 2011 (rentenzusprechende Verfügung) in rentenbeeinflussender\nWeise verbessert hat und welche Tätigkeiten dem Beschwerdeführer (noch)\nzugemutet werden können. Dabei ist entgegen der Ansicht des\nBeschwerdeführers unerheblich, wann die Beschwerdegegnerin die Revision\neinleitete.\n|\n|\n|\n|\n6.1 Dem Austrittsbericht von Dr. med. C.______, Leiter\nder Viszeralchirurgie des Spitals D.______, vom 19. April 2011 lässt sich\nentnehmen, dass der Beschwerdeführer den Status nach mehreren operativen\nEingriffen, insbesondere in der Magen- und Darmgegend, aufweise. Er habe\nzudem eine hohe Dünndarmfistel, weshalb am 1. April 2011 eine Laparotomie mit\ndem Versuch zur Wiederherstellung der Darmkontinuität erfolgt sei. Der postoperative\nVerlauf betreffend den Nahrungsaufbau habe sich stockend gestaltet, wobei\ndie Darmmotilität früh in Schwung gekommen sei. Ab dem 12. April 2011\nsei es zu zwei weiteren kleinen Fisteln gekommen, weshalb weitere\nmedizinische Massnahmen nötig seien.\n|\n|\n|\n|\nAm 27. September 2011\nbemerkte Dr. C.______ sodann, dass der Beschwerdeführer anlässlich der\nSprechstunde vom 14. September 2011 zum ersten Mal einen wirklich glücklichen\nEindruck gemacht und bis auf gelegentliche Rückenschmerzen praktisch keine\nSchmerzen mehr habe. Es sei nun endlich alles trocken abgeheilt, weshalb\nkeine weiteren Kontrollen bei ihm vorgesehen seien.\n|\n|\n|\n|\n6.2 Der Hausarzt des Beschwerdeführers Dr. med.\nE.______, Allgemeinmediziner FMH, erhob am 3. März 2012 die Befunde einer\nstarren Abdominalmuskulatur sowie einer behinderten Bauchatmung. In der\nzuletzt ausgeübten Tätigkeit als Maschinenarbeiter bei der F.______AG sei\nder Beschwerdeführer seit 2009 bis auf Weiteres zu 100 % arbeitsunfähig,\nwas durch medizinische Massnahmen nicht verbessert werden könne. Zudem ermüde\nder Beschwerdeführer nach eigenen Angaben rasch, benötige bereits nach\neiner kurzen Gehstrecke eine Ruhepause und habe Probleme beim Aufrichten.\n|\n|\n|\n|\n6.3 RAD-Arzt Dr. med. G.______, Facharzt FMH für\nRheumatologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, führte am 26. März\n2012 aus, dass die Einschätzung von Dr. E.______ nicht nachvollziehbar\nsei. Gestützt auf die Meinung von Dr. C.______ sei vielmehr davon\nauszugehen, dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers\nverbessert habe. Zur Beurteilung der funktionellen Kapazität sei aber noch\nein zusätzlicher Arztbericht bei Dr. C.______ einzuholen.\n|\n|\n|\n|\n6.4 Im am 4. April 2012 bei der Beschwerdegegnerin\neingegangenen Bericht stellte Dr. C.______ dem Beschwerdeführer eine\nsehr gute Prognose. Eine gegenwärtige Behandlung sei bis auf hausärztliche\nKontrollen bei Dr. E.______ keine indiziert. Eine Wiederaufnahme einer\nleichten Arbeit sei seit Mitte September 2011 möglich, wobei ihm der\nangestammte Beruf des Beschwerdeführers unbekannt sei. Es sei aber zu\nbemerken, dass für mittlere bis schwere körperliche Arbeiten eine\nverminderte Leistungsfähigkeit bestehe. Als Einschränkung sei eine schwache\nBauchdecke zu nennen, welcher mit Bauchtraining und Physiotherapie begegnet\nwerden könne.\n|\n|\n|\n|\n6.5 Am 17. April 2012 bemerkte Dr. G.______ gestützt\nauf die Ausführungen von Dr. C.______, dass beim Beschwerdeführer aus\nabdominalchirurgischer Sicht seit der letzten Beurteilung eine deutliche\nVerbesserung zu verzeichnen sei. Für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weise\ner nach wie vor eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % auf. Hingegen sei ihm\neine leichte, wechselbelastende, vorwiegend sitzende Tätigkeit ohne\nExposition gegenüber Kälte, Nässe und Staub ab September 2011 wieder zu\n100 % zumutbar gewesen. Da kein Potential für eine wesentliche\nVerbesserung bestehe, könne auf eine vorzeitige medizinische Reevaluation\nverzichtet werden.\n|\n|\n|\n|\n6.6 Am 4. Juli 2012 fand erneut eine Sprechstunde bei\nDr. C.______ statt. Anlässlich dieser habe der Beschwerdeführer\nberichtet, dass er sich schlecht, krank und alt fühle. Dr. C.______ führte\ndazu weiter aus, dass der Krankheitsverlauf objektiv nach wie vor als sehr\ngut, der psychische Zustand aber als sehr schlecht einzustufen sei. Der Beschwerdeführer\nmache einen leidenden Eindruck. Alles, was er zu unternehmen versuche,\nführe nach kurzer Zeit zu Beschwerden. Es sei ihm klar, dass der\nBeschwerdeführer zur Zeit nicht richtig arbeitsfähig sei, was aber nicht an\nseinen Bauchproblemen liege. Vielmehr sei dies im Gesamtzustand begründet,\nwelcher allenfalls eine psychiatrische Beurteilung oder eine Behandlung\nnotwendig mache. Aus chirurgischer Sicht sei aber nach wie vor keine\nweitere Therapie indiziert.\n|\n|\n|\n|\nAm 9. August 2012\nergänzte Dr. C.______, dass der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der letzten\nSprechstunde sicherlich nicht für sämtliche Arbeiten zu 100 % arbeitsfähig\ngewesen sei. Es sei aber zu beachten, dass die behandelten Dünndarmfisteln\nMitte September 2011 sowie anfangs Juli 2012 vollständig verschlossen\ngewesen seien und die Bauchdecke rekonstruiert worden sei. Damit könne er\nsich vorstellen, dass der Beschwerdeführer wieder einem Arbeitsprozess\nzugeführt werden könne, wobei durch die Schwächung der Bauchdecke und deren\nRekonstruktion eine körperlich schwere Arbeit ungünstig sei. Wie weit sich\ndie Krankengeschichte auf seinen Gesamtzustand ausgewirkt habe, könne er\nals Chirurg hingegen nicht beurteilen. Dies möchte er vielmehr dem\nbehandelnden Hausarzt oder einem entsprechenden Spezialisten überlassen.\n|\n|\n|\n|\n6.7 Mit Schreiben vom 22. August 2012 äusserte Dr.\nE.______ den Verdacht auf einen engen Spinalkanal. Der Beschwerdeführer\nhabe beklagt, dass er nicht länger als eine Viertelstunde sitzen oder stehen\nkönne. Beim Röntgen der Lendenwirbelsäule habe man eine Unregelmässigkeit"}