Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Der Beschwerdeführerin wird eine pauschale Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.- auferlegt und mit dem von ihr bereits geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Schriftliche Eröffnung und Mitteilung an: […]