Gerade in den ersten Schwangerschaftswochen ist ein Abort nicht selten und kann mannigfaltige Ursachen haben. Der Nervenzusammenbruch, welcher zu einer Hospitalisation im Spital E.______ führte, ist aufgrund des zeitlichen Kontextes mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf den Trennungswunsch des Ehemanns der Beschwerdeführerin zurückzuführen. Dieser gab in der polizeilichen Befragung an, dass er der Beschwerdeführerin am Abend vor ihrer Einlieferung in das Spital E.______ gesagt habe, er wolle sich von ihr trennen und sie solle in den Kosovo zurückgehen. In der Anamnese beim Eintritt in das Spital E.______ gab die Beschwerdeführerin ebenfalls an, dass sich ihr Mann von ihr trennen wolle.