| |||||||||| | | |||||||||| | Es fällt auf, dass die Beschwerdeführerin in den Befragungen häufig die Vorschriften ihres Ehemanns bezüglich der Kleiderwahl und das Verbot der Annahme einer Arbeitsstelle in […] und des Besuchs eines Deutschkurses in den Vordergrund gestellt hat. Aufgrund der diesbezüglich plausiblen Angaben der Beschwerdeführerin, ist durchaus anzunehmen, dass ihr Ehemann verschiedentlich Einfluss auf ihre Lebensgestaltung nahm und in der gemeinsamen Ehe eine beherrschende Stellung einnahm.