Weiter beklagte sie, dass sie durch ihren Mann in der Wohnung eingesperrt worden sei, gab aber bei der Befragung durch die Abteilung Migration an, dass sie dies nicht als Belastung empfunden habe, da sie ja bei den Schwiegereltern gewesen sei. Differenzen habe es schliesslich hinsichtlich der Schwangerschaft gegeben, da sie durch ihren Ehemann zur Abtreibung gedrängt worden sei. | |||||||||| | | |||||||||| | Es fällt auf, dass die Beschwerdeführerin in den Befragungen häufig die Vorschriften ihres Ehemanns bezüglich der Kleiderwahl und das Verbot der Annahme einer Arbeitsstelle in […] und des Besuchs eines Deutschkurses in den Vordergrund gestellt hat.