Weitere Gewaltanwendungen streitet der Ehemann ab. | |||||||||| | | |||||||||| | Die Beschwerdeführerin vermag nur einen Vorfall detailliert zu beschreiben. Danach kam es zwischen ihr und ihrem Ehemann zu einem Streit, nachdem dieser erst spät nach Hause gekommen war. Gemäss ihrer Aussage bei der Abteilung Migration habe er sie aus dem Bett gewiesen. Als sie nachgefragt habe, habe er sie mit dem Bein in den Bauch und in den Rücken getreten und ihr eine Ohrfeige gegeben. Danach sei sie um 02.00 Uhr eine halbe Stunde draussen im Hausgang gewesen, wobei sie ihre Schwiegereltern nachts nicht habe wecken wollen.