Er habe ihr verboten, sich von einem männlichen Gynäkologen untersuchen zu lassen. Sie habe häusliche Gewalt im Sinne von massiven Schlägen erlebt. Als er sich im April 2013 von ihr habe trennen wollen, sei es bei ihr zu starken Depersonalisierungsgefühlen gekommen, was zur Einlieferung in das Spital E.______ geführt habe. Ihr Mann und dessen Familie hätten sie überredet, wieder mit nach Hause zu kommen. Am nächsten Morgen sei sie jedoch in den Kosovo zurückgeschickt worden. | |||||||||| | | |||||||||| | 6. | |||||||||| | 6.1 Eheliche Gewalt ereignet sich ihrer Natur nach regelmässig in den eigenen vier Wänden und ohne Zeugen.