Das formale Denken sei eingeengt auf den Abort im Februar 2013. Es bestehe grosse Angst davor, dem getrennt lebenden Ehemann über den Weg zu laufen und vor erneuter Gewalterfahrung. Die Beschwerdeführerin gab in der Anamnese an, sehr kurz nach Beginn der Beziehung habe seitens des Ehemanns das Kontrollieren sowie Unterdrücken und Einschränken stattgefunden. Er sei sehr eifersüchtig gewesen, sodass sie das Haus kaum habe verlassen dürfen und teilweise eingesperrt worden sei. Mehrmals habe sie gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr gehabt. Als sie schwanger gewesen sei, habe er sie zur Abtreibung gedrängt. Er habe ihr verboten, sich von einem männlichen Gynäkologen untersuchen zu lassen.