In der direkten Kommunikation habe sie es als ihren Wunsch präsentiert. Äusserlich beobachtbare Anzeichen eines Widerstands gegen die Familie, wie beispielsweise ausgeprägte Unruhe oder Schreien/Weinen in der Gegenwart, Klammern an das Bett oder die Türrahmen beim Verlassen der Station, hab es keine gegeben. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.8 Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Spitals G.______ diagnostizierte bei der Beschwerdeführerin am 19. November 2013 eine posttraumatische Belastungsstörung und eine mittelgradige depressive Episode. Das formale Denken sei eingeengt auf den Abort im Februar 2013.