Dieser sagte aus, die Trennung liege darin begründet, dass er und die Beschwerdeführerin ständig Streit gehabt hätten. Das Scheidungsverfahren sei eingeleitet. Er vermute, dass die Beschwerdeführerin ihn nur wegen der Aufenthaltsbewilligung gewollt habe. Sie habe ständig in den Kosovo zurückkehren wollen. Er sei bisher noch nie gewalttätig worden und habe sie nicht geschlagen. Die blauen Flecken am Arm habe sie, weil sie sich oft gezwickt hätten. Seine Frau habe nicht im Kantonsspital bleiben wollen, weil sie in den Kosovo zu ihren Eltern wollte. Sie hätte die Stelle im F.______ antreten dürfen. Er habe ihr lediglich gesagt, dass sie dort nicht genommen werde, weil sie kein Deutsch könne.