In den Kosovo sei sie nicht freiwillig gegangen, sondern nur weil ihr versprochen worden sei, dass ihr Ehemann sie nach einer Woche abhole. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.5.3 C.______ wurde am 13. Juni 2013 einvernommen. Er bestritt, der Beschwerdeführerin mit psychischer oder physischer Gewalt begegnet zu sein. Beim ersten Streit habe er die Türen verschlossen, da er nicht gewollt habe, dass die Beschwerdeführerin nachts um 02.00 Uhr draussen sei. Grund für den Streit sei ein SMS gewesen, welches er erhalten habe. Die Beschwerdeführerin habe ihm vorgeworfen, dass er eine andere Frau habe. Zwei, drei Wochen später sei es erneut zu einem Streit gekommen.