| |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 Am 14. Mai 2013 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Opferberatungsstelle des Kantons Glarus. Diese telefonierte am 15. Mai 2013 der Abteilung Migration und teilte mit, dass die Beschwerdeführerin angeblich durch ihren Ehemann mehrfach vergewaltigt worden sei. Sie sei eingeschlossen worden, habe nicht Deutsch lernen dürfen und wolle Strafanzeige einreichen. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.5 | |||||||||| | 5.5.1 Am 22. Mai 2013 erstattete die Beschwerdeführerin beim Polizeistützpunkt […] Strafanzeige gegen C.______ wegen häuslicher Gewalt (Tätlichkeiten im Sinne von Art.