Die Vereinbarung wurde von beiden Ehegatten unterzeichnet. Am 6. Februar 2013 bestätigte die Frauenzentrale des Kantons Glarus der Beschwerdeführerin, dass sie sich für den Deutschkurs angemeldet habe und auf der Warteliste sei. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.2 Am 15. April 2013 berichtete D.______, Leitender Arzt Psychiatrie, über die Hospitalisation der Beschwerdeführerin vom 10. April 2013 (recte wohl: 11. April 2013) im Spital E.______. Es bestehe der Verdacht auf eine dissoziative Verhaltensstörung im Rahmen einer psychosozialen Belastungssituation. Die körperliche Untersuchung und die Laborwerte seien unauffällig.