1.1 Die im Jahr 1990 geborene A.______, Staatsangehörige von Kosovo, heiratete am 2. August 2012 im Kosovo ihren Landsmann C.______, welcher in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung C hat. Gestützt auf Art. 43 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (AuG) erhielt sie daraufhin eine bis am 15. November 2013 gültige Aufenthaltsbewilligung B. Am 16. November 2012 reiste sie in die Schweiz ein und nahm bei ihrem Ehemann in […] Wohnsitz. Seit dem 12. April 2013 leben die Eheleute getrennt. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Die Abteilung Migration widerrief am 20. September 2013 die Aufenthaltsbewilligung von A.____