{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-10-02", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2014-00057_2014-10-02.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=339&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=4&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "e837a43f528c2e40719cdcc4e93e161d"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2014.00057", "VG.2014.126"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 02.10.2014 VG.2014.00057 (VG.2014.126)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 02.10.2014 VG.2014.00057 (VG.2014.126)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 02.10.2014 VG.2014.00057 (VG.2014.126)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fremdenpolizei"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:56:07", "Checksum": "6d3d5f2972ac65dd95b3532dc3128953", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Verwaltungsgericht 02.10.2014 VG.2014.00057 (VG.2014.126)\nRegeste:\nFremdenpolizei\n\n\n5.6.2 Die Beschwerdeführerin wurde durch die Abteilung Migration am 15. August 2013 befragt. Sie gab an, dass die Ehe seit März 2013 nicht mehr gelebt worden sei. Im März 2013 habe es mit den Streitereien begonnen. Sie lebe jetzt bei einem Cousin. Sie habe sich nicht von ihrem Ehemann trennen wollen, obwohl er sie sehr schlecht behandelt habe. Er sei eifersüchtig gewesen. Sie habe anziehen müssen, was er gewollt habe. Seit Silvester 2012 habe er ihr einen grossen Ausschnitt, Schminke, kurze Hosen und hohe Schuhe verboten. Sie habe nicht im F.______ arbeiten dürfen. Er habe sie eingeengt. Der Hauptgrund für die ehelichen Probleme sei seine Eifersucht gewesen. Er habe sie eingesperrt. Sie könne sich nicht erklären, weshalb es zu Streit gekommen sei. Seit sie ein Foto von einer anderen Frau gefunden habe, sei es nicht mehr gut gelaufen. Zuerst sei sie mit dem Foto zum Schwiegervater gegangen. Dieser habe sie beruhigt. Anschliessend habe sie ihren Ehemann zur Rede gestellt. Er habe gesagt, dass dies seine Ex-Freundin sei. Als er dann nicht mehr nach Hause gekommen sei, habe sie vermutet, dass er bei ihr sei. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nAuf die Frage, wie sie von ihrem Ehemann psychisch unter Druck gesetzt worden sei, konnte die Beschwerdeführerin nicht sofort ein Beispiel nennen. Sie führte dann aber aus, sie habe seinen Eltern sagen müssen, dass er eine zweite Arbeitsstelle habe, obwohl dies nicht der Wahrheit entsprochen habe. Als er erfahren habe, dass sie schwanger sei, habe er verlangt, dass sie das Kind abtreibe. Weil sie sich geweigert habe, habe er ihr eine Ohrfeige gegeben. Das Eingesperrtsein habe sie nicht als Belastung empfunden, da sie ja bei ihren Schwiegereltern gewesen sei, mit welchen sie oft im F.______ einkaufen gegangen sei. Eine Vergewaltigung habe es nie gegeben; sie habe nie gegen ihren Willen mit ihrem Ehemann schlafen müssen. Ihr Ehemann habe sie aber immer wieder geschlagen und gezwickt. Das Zwicken habe sie nicht als Spiel empfunden, auch wenn ihr Mann dies anders gesehen habe. Einmal habe er sie an den Haaren gepackt und aus dem Badezimmer gezogen. An einem Abend sei er nicht daheim gewesen. Als er heimgekommen sei, habe er sie aus dem Bett gewiesen. Als sie nachgefragt habe, habe er sie mit dem Bein in den Bauch und in den Rücken getreten. Sie habe sich gewehrt und eine Ohrfeige erhalten. Dann sei sie für eine halbe Stunde draussen im Hausgang gewesen. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\nDas Spital E.______ habe sie zunächst nicht verlassen wollen. Ihr Ehemann habe ihr aber erzählt, dass sie in eine Anstalt ohne Fenster komme, wo sie eingeschlossen sei und Medikamente nehmen müsse. Danach habe sie das Spital verlassen wollen. Sie sei überrascht gewesen, als ihr gesagt worden sei, dass sie in den Kosovo gehen solle. Sie habe sich sehr schlecht behandelt gefühlt. Sie sei in die Schweiz zurückgekehrt, um alles zu klären. Sie habe ihre Sachen holen wollen, diese aber nicht erhalten. Ihr sei gesagt worden, sie solle im Kosovo bleiben und habe nichts in der Schweiz zu suchen. Nun könne sie aber bei ihrem Cousin wohnen. Sie habe im Kosovo besser gelebt als hier. Jetzt sehe sie aber die Möglichkeit, hier Deutsch zu lernen und eine Arbeit zu finden. Als geschiedene Frau schäme sie sich im Kosovo gegenüber ihren Eltern. Wenn sie zurückgehe, habe sie keinen Platz mehr dort, da sie schon einmal verheiratet gewesen sei. Im Kosovo könnte sie aber ihr Studium wieder aufnehmen. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n5.7 In einem E-Mail vom 19. August 2013 schrieb D.______ der Abteilung Migration, es sei vorstellbar, dass der Wunsch von A.______, aus dem Spital E.______ auszutreten, hintergründig von der Familie erzwungen worden sei. In der direkten Kommunikation habe sie es als ihren Wunsch präsentiert. Äusserlich beobachtbare Anzeichen eines Widerstands gegen die Familie, wie beispielsweise ausgeprägte Unruhe oder Schreien/Weinen in der Gegenwart, Klammern an das Bett oder die Türrahmen beim Verlassen der Station, hab es keine gegeben. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n5.8 Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Spitals G.______ diagnostizierte bei der Beschwerdeführerin am 19. November 2013 eine posttraumatische Belastungsstörung und eine mittelgradige depressive Episode. Das formale Denken sei eingeengt auf den Abort im Februar 2013. Es bestehe grosse Angst davor, dem getrennt lebenden Ehemann über den Weg zu laufen und vor erneuter Gewalterfahrung. Die Beschwerdeführerin gab in der Anamnese an, sehr kurz nach Beginn der Beziehung habe seitens des Ehemanns das Kontrollieren sowie Unterdrücken und Einschränken stattgefunden. Er sei sehr eifersüchtig gewesen, sodass sie das Haus kaum habe verlassen dürfen und teilweise eingesperrt worden sei. Mehrmals habe sie gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr gehabt. Als sie schwanger gewesen sei, habe er sie zur Abtreibung gedrängt. Er habe ihr verboten, sich von einem männlichen Gynäkologen untersuchen zu lassen. Sie habe häusliche Gewalt im Sinne von massiven Schlägen erlebt. Als er sich im April 2013 von ihr habe trennen wollen, sei es bei ihr zu starken Depersonalisierungsgefühlen gekommen, was zur Einlieferung in das Spital E.______ geführt habe. Ihr Mann und dessen Familie hätten sie überredet, wieder mit nach Hause zu kommen. Am nächsten Morgen sei sie jedoch in den Kosovo zurückgeschickt worden. |\n||||||||||\n|\n|\n||||||||||\n|\n6. |\n||||||||||\n|"}