beantragte am 21. März 2013 Arbeitslosenentschädigung ab dem 11. März 2013. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit gewährte ihr von März bis Dezember 2013 Arbeitslosentaggelder in der Höhe von insgesamt Fr. 20'908.05. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Anlässlich einer internen Revision durch das Inspektorat der Abteilung Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) wies dieses das Amt für Wirtschaft und Arbeit an, den Anspruch von A.______ auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 11. März 2013 abzuerkennen und die ausbezahlten Taggelder zurückzufordern. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3