A.______ arbeitete in der D.______GmbH, in welcher sie und ihr ehemaliger Ehemann, E.______, Gesellschafter mit Stammanteilen von je 25 x Fr. 1'000.- waren. Beide waren zur Einzelunterschrift berechtigt, während die Geschäftsführung allein E.______ zukam. Am 28. Oktober 2012 kündigte die D.______GmbH das Arbeitsverhältnis mit A.______ per 31. Dezember 2012. Am 21. November 2012 wurde die Ehe zwischen A.______ und E.______ geschieden. A.______ blieb bis am 20. Juni 2014 (Eintrag im Tagesregister) Gesellschafterin der D.______GmbH. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 A.______ beantragte am 21. März 2013 Arbeitslosenentschädigung ab dem 11. März 2013.