Es würde daher nahe liegen, für die Bestimmung von Q347 des Löntsch auf das soeben erwähnte, im Anhang der Wegleitung des BAFU dargestellte Modell abzustellen. Dieses vermag aber lediglich eine Grundlage für den Einstieg zur Ermittlung der nicht wesentlich beeinflussten Abflussmenge Q347 zu bilden und erreicht nicht annähernd die Genauigkeit von exakt ausgeführten Messungen. Deshalb ist das Abschätzverfahren wenn möglich zu verfeinern (vgl. Wegleitung BAFU, S. 81 f.). Im vorliegenden Fall obliegt es dem Beschwerdegegner 2 als Fachbehörde, die Abflussmenge Q347 unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen.