80 GSchG entfallen würde. | ||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||| | 6.2 Liegen für ein Gewässer unzureichende Messergebnisse vor, so ist die Abflussmenge Q347 mit anderen Methoden wie hydrologischen Beobachtungen und Modellrechnungen zu ermitteln (Art. 59 GSchG). Die nicht wesentlich beeinflussten Abflussverhältnisse des Löntsch sind zu rekonstruieren. Es würde daher nahe liegen, für die Bestimmung von Q347 des Löntsch auf das soeben erwähnte, im Anhang der Wegleitung des BAFU dargestellte Modell abzustellen.