Mithin kann nicht ohne Bedacht auf die Zu- und Abflussverhältnisse von Löntsch und Klöntalersee vor dem Bau des ersten Ableitungsstollens im Jahr 1856 abgestellt werden. Gerade bei jahrzehntelanger Nutzung der Wasserkraft dürfen veränderte hydrologische und klimatische Bedingungen für die Frage der Sanierungspflicht nicht ausser Acht gelassen werden. Der Schutz der Gewässer soll aufgrund einer aktuellen Ausgangslage beurteilt werden und nicht aufgrund einer Rekonstruktion der Wassermengen vor rund 150 Jahren. Durchschnittstemperaturen und Nullgradgrenze sind tendenziell angestiegen und die Winter kürzer geworden.