Mit den Beschwerdeführern ist indes einig zu gehen, dass die von der Beschwerdegegnerin 1 vorgenommenen Auswertungen von Berichten, Messungen und Begehungen nicht zwingend zum Ergebnis führen, der Löntsch habe beim Seeende im nicht wesentlich beeinflussten Zustand nicht ständig Wasser geführt. Vielmehr beruht die Folgerung der Beschwerdegegnerin 1, der Klöntalersee sei im Winter abgesunken, wodurch während ein bis zwei Monaten auf einer Strecke von ca. 250 m bis zu den ersten Wasseraufstössen im Löntsch kein Abfluss stattgefunden habe, auf pauschalen Annahmen. Klare Beweise oder wissenschaftliche Messungen bestehen hingegen nicht.