| ||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||| | 5.2 Der Beschwerdegegner 3 führt im angefochtenen Entscheid aus, heute könne nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden, ob der Löntsch im Jahr 1856 an der Stelle des Damms an mindestens 18 Tagen im Jahr kein Wasser geführt habe. Mit den Beschwerdeführern ist indes einig zu gehen, dass die von der Beschwerdegegnerin 1 vorgenommenen Auswertungen von Berichten, Messungen und Begehungen nicht zwingend zum Ergebnis führen, der Löntsch habe beim Seeende im nicht wesentlich beeinflussten Zustand nicht ständig Wasser geführt.