Die Axpo Power AG sei zu verpflichten, ganzjährig eine Dotierwassermenge von 200 l/s in den Löntsch abzugeben. Zusätzlich sei zur Erhöhung der Dynamik und Verminderung der Kolmation im Gewässer jährlich im Sommerhalbjahr an vier Tagen ein künstliches, bachbettbildendes Hochwasser zu simulieren. Auf die Nutzung des Schletterbaches sei bis zum Ablauf der Konzession im Jahr 2038 zu verzichten. Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neuausfällung an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegner. | ||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||| | 2.2