Am 4. September 2012 verfügte das Departement Bau und Umwelt (DBU), dass die Wasserfassung des Löntsch-Kraftwerkes am Klöntalersee der Sanierungspflicht gemäss Art. 80 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Gewässerschutzgesetz; GSchG) nicht unterstehe. Bei der Fassungsstelle führe das Gewässer nicht ständig Wasser. | ||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||| | 1.3 Die Pro Natura Schweiz, die Pro Natura Glarus, der WWF Schweiz und der WWF Glarus gelangten am 1. Oktober 2012 mit Beschwerde an den Regierungsrat. Sie beantragten die Aufhebung der Verfügung vom 4. September 2012 und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung.