{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-10-30", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2014-00051_2014-10-30.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=355&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "e4b954924790bae724ac418af9fc50cb"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2014.00051", "VG.2014.140"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Öffentliches Baurecht/Raumplanung/Umweltschutz"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:56:12", "Checksum": "d83fd90cef9726675300c08588b463b0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)\nRegeste:\nÖffentliches Baurecht/Raumplanung/Umweltschutz\n\n\n5.5 Selbst wenn es aber zutreffen sollte, dass der Löntsch im 19. und 20. Jahrhundert beim Staudamm während mindestens 18 Tagen im Winter aufgrund von Schnee und Eis im Einzugsgebiet kein Wasser führte, stellt dies höchstens ein Indiz für die Bestimmung der Abflussmenge Q347 dar. Massgebend für die Abflussmenge Q347 ist nicht etwa, ob der Löntsch im 19. Jahrhundert Wasser führte oder nicht, sondern ob er im Verfügungszeitpunkt, gänzlich ohne Einfluss des Löntsch-Kraftwerks, an mindestens 18 Tagen im Jahr kein Wasser führen würde bzw. ob die über zehn Jahre gemittelte Abflussmenge an mehr als 18 Tagen pro Jahr null betragen würde. Mithin kann nicht ohne Bedacht auf die Zu- und Abflussverhältnisse von Löntsch und Klöntalersee vor dem Bau des ersten Ableitungsstollens im Jahr 1856 abgestellt werden. Gerade bei jahrzehntelanger Nutzung der Wasserkraft dürfen veränderte hydrologische und klimatische Bedingungen für die Frage der Sanierungspflicht nicht ausser Acht gelassen werden. Der Schutz der Gewässer soll aufgrund einer aktuellen Ausgangslage beurteilt werden und nicht aufgrund einer Rekonstruktion der Wassermengen vor rund 150 Jahren. Durchschnittstemperaturen und Nullgradgrenze sind tendenziell angestiegen und die Winter kürzer geworden. Der Wandel von Niederschlagsmenge und Klima bringt zudem veränderte Interessenlagen zur Sicherung angemessener Restwassermengen mit sich. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5.6 Die Berechnung der Abflussmenge Q347 hat daher wenn immer möglich aufgrund von Daten zu erfolgen, die aus einer neuen und aktuellen Messreihe stammen (Wegleitung BAFU, S. 85, mit Hinweis auf BBl 1987 II 1155 f.; Eckert, S. 45). Solche aktuellen Messungen wurden weder vom Beschwerdegegner 2 noch von der Konzessionärin durchgeführt oder in die Wege geleitet. Letztere folgert hingegen aus einem Zitat aus einem Buch zur Geschichte der ehemaligen Gemeinde Netstal, in Kombination mit aktuellen Messungen der Wassermengen des Löntsch bei der Spälti-Brücke in Netstal in den Jahren 2009 und 2010, dass die derzeitige Wasserführung des Löntsch ohne Restwasserabgabe beim Damm derjenigen des natürlichen Zustands ohne oberflächlichen Abfluss entspreche. Mit anderen Worten führe der Löntsch im Winter weit unterhalb des Dammes heute wie damals gleich viel Wasser, weshalb einerseits davon auszugehen sei, dass sämtliches Wasser aus Zuflüssen 250 m nach dem Damm stamme. Andererseits würde der Löntsch auch heute im unbeeinflussten Zustand im Winter während mindestens 18 Tagen unmittelbar nach dem Damm kein Wasser führen, weshalb die Abflussmenge Q347 dort gleich Null sei. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\nIm soeben erwähnten Geschichtsbuch von Paul Thürer aus dem Jahr 1922 ist nachzulesen, dass das Bachbett des Löntsch in Riedern vor Erstellung des ersten Korporationstollens 1856 während ein bis zwei Monaten im Winter fast ausgetrocknet gewesen sei. Die Wassermenge habe auf bis zu 169 l/s sinken können. Die Messungen der Wassermengen des Löntsch bei der Spälti-Brücke aus den Jahren 2009 und 2010 ergaben ein Monatsmittel von rund 200 bis 300 l/s für die Wintermonate 2009 und von bis zu 1'300 l/s im Sommer 2010. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\nDie Folgerung der Beschwerdegegnerin 1 geht bereits deshalb fehl, weil die Messungen bei der Spälti-Brücke lediglich die Menge des sog. Restwassers des Löntsch (Wassersickerungen durch den Korporationsstollen im Damm plus Zuflüsse unterhalb des Damms) wiedergeben. Somit entspricht bereits die heutige Restwassermenge in den Wintermonaten der damaligen unbeeinflussten Abflussmenge. Das vor dem Damm in den Druckstollen abgezweigte Wasser wird erst nach der Spälti-Brücke wieder in den Löntsch geleitet und ist in den Messungen somit nicht enthalten. Diese Tatsache spricht eher gegen die Annahme, dass Q347 gleich null ist. Sind nämlich die Messwerte auf der Restwasserstrecke des Löntsch für die Jahre 1864 bis 1906 und 2009/2010 gleich hoch, bedeutet dies noch lange nicht, dass im Winter kein Wasser aus dem Klöntalersee für die Speisung des Kraftwerks verwendet wird. Da den Akten aber keinerlei Hinweise darauf zu entnehmen sind, dass die Energieproduktion im Winter ruht, muss vielmehr erwartet werden, dass dem See auch im Winter Wasser zugeht, das ihm für die Stromproduktion entnommen wird. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5.7 Schliesslich vermag auch ein Bild der Begehung vom 26. Februar 2010, worauf erkennbar ist, dass die Quellgruppe blaue Brünnen (Zufluss Klöntalersee) kein Wasser führt, nicht verbindlich darüber Aufschluss zu geben, ob der Löntsch in unbeeinflusstem Zustand durchschnittlich während 18 Tagen im Jahr und über zehn Jahre gesehen kein Wasser führt. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5.8 Hingegen sprechen vor allem zwei Hinweise für eine ständige Wasserführung des Löntsch i.S.v. Art. 29 GSchG. Einem Abflussdiagramm in der Dissertation von Pascal Hänggi (Auswirkungen der hydroklimatischen Variabilität auf die Wasserkraftnutzung in der Schweiz, Bern 2011, S. 181, www.hydrologie.unibe.ch) kann entnommen werden, dass die mittleren monatlichen Abflussmengen des Löntsch in der Periode 1998 – 2009 von Anfang Dezember bis Ende Januar rund 1'100 l/s betragen. Unklar ist jedoch, wo im Löntschlauf diese Messungen durchgeführt wurden. In der Grössenordnung entsprechen diese Feststellungen aber in etwa dem im Anhang der Wegleitung des BAFU (S. 124) enthaltenen Modell der Landeshydrologie und -geologie, wonach die Abflussmenge Q347 für den Löntsch 950 l/s beträgt. Ebenfalls unklar ist, weshalb im Sanierungsbericht der Abteilung Umweltschutz und Energie eine Abflussmenge Q347 von 720 l/s aufgeführt wird, diese im Anschluss aber auf 0 l/s beziffert wird. |"}