{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-10-30", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2014-00051_2014-10-30.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=355&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "e4b954924790bae724ac418af9fc50cb"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2014.00051", "VG.2014.140"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Öffentliches Baurecht/Raumplanung/Umweltschutz"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:56:12", "Checksum": "d83fd90cef9726675300c08588b463b0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Verwaltungsgericht 30.10.2014 VG.2014.00051 (VG.2014.140)\nRegeste:\nÖffentliches Baurecht/Raumplanung/Umweltschutz\n\n\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\nNachdem festgestellt wurde, dass der Staudamm als Punkt für die Bestimmung der ständigen Wasserführung massgebend ist, der Ort der effektiven Messung der Abflussmenge Q347 damit aber nicht zwingend identisch sein muss, bleibt zu prüfen, wie hoch die Letztere ist. Dabei ist insbesondere zu klären, ob der Löntsch im nicht wesentlich durch Stauung, Entnahme oder Zuleitung von Wasser beeinflussten Zustand, beim Überlauf des (natürlichen) Staudammes über zehn Jahre gesehen während mindestens 18 Tagen im Jahr kein Wasser geführt hat. Ist dies der Fall, entfällt eine Bewilligungs- und damit eine Sanierungspflicht. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5.1 Sowohl der angefochtene Entscheid als auch der von der Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus verfasste Sanierungsbericht vom Oktober 2011 basieren mit Blick auf Q347 auf den Feststellungen der Beschwerdegegnerin 1, festgehalten in ihrem Bericht vom 17. Januar 2011. Darin wird das Fazit gezogen, dass der Löntsch vor Erstellung des ersten Korporationsstollens im Jahr 1856 keine ganzjährige Wasserführung aufgewiesen habe, weil im Winter eine Fliessstrecke von rund 250 m nach dem Dammscheitel trockengefallen sei. Durch Versickerungen sei der Wasserpegel des Sees im Winter jeweils gesunken. Die Zuflüsse seien zurückgegangen oder ganz versiegt, wodurch kein Wasser über den natürlichen Damm in den Löntsch gelangt sei. Erst durch den Grundwasserstrom unter dem See hindurch habe der Löntsch nach rund 250 m wieder Wasser geführt. Aufgrund des künstlichen Höherstaus des Sees sei die Sickerwassermenge angestiegen, was die heute etwas höheren Abflüsse des Löntsch in Netstal vor Wiedereinleitung des entnommenen Wassers erkläre. Q347 sei somit gleich Null, weshalb der Löntsch keine ständige Wasserführung aufgewiesen habe. Eine Sanierungspflicht entfalle. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5.2 Der Beschwerdegegner 3 führt im angefochtenen Entscheid aus, heute könne nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden, ob der Löntsch im Jahr 1856 an der Stelle des Damms an mindestens 18 Tagen im Jahr kein Wasser geführt habe. Mit den Beschwerdeführern ist indes einig zu gehen, dass die von der Beschwerdegegnerin 1 vorgenommenen Auswertungen von Berichten, Messungen und Begehungen nicht zwingend zum Ergebnis führen, der Löntsch habe beim Seeende im nicht wesentlich beeinflussten Zustand nicht ständig Wasser geführt. Vielmehr beruht die Folgerung der Beschwerdegegnerin 1, der Klöntalersee sei im Winter abgesunken, wodurch während ein bis zwei Monaten auf einer Strecke von ca. 250 m bis zu den ersten Wasseraufstössen im Löntsch kein Abfluss stattgefunden habe, auf pauschalen Annahmen. Klare Beweise oder wissenschaftliche Messungen bestehen hingegen nicht. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5.3 Die Beschwerdegegnerin 1 legte in ihrem Bericht vom 17. Januar 2011 die Abflussmenge Q347 bei null fest. Sie macht geltend, dass der natürliche Damm im unbeeinflussten Zustand auf rund 830 m ü.M., die Sohle des ursprünglichen Löntschlaufes bei rund 829 m ü.M. gelegen habe. Prof. Dr. J. Heuscher habe im Jahr 1903 die biologischen und die Fischereiverhältnisse des Klöntalersees untersucht. Dabei habe er festgestellt, dass der Seespiegel im Winter einige Meter unter dem normalen Wasserstand gestanden habe. Daraus schloss die Beschwerdegegnerin 1, dass im Winter kein Wasser via Überlauf des Dammes, sondern lediglich durch unterirdische Grundwasserströme, Versickerungen und spätere Zuflüsse in den Löntsch habe gelangen können. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n5.4 Ein Diagramm des mittleren Abflusses des Löntsch im Bericht der Beschwerdegegnerin 1 für die Jahre 1864 bis 1906 zeigt auf, dass in den Monaten Oktober bis Februar 500 m unterhalb des Dammes stets eine Wassermenge von ca. 300 – 500 l/s abfloss. Die Beschwerdegegner führen dies unter anderem auf den Bau der Korporationsstollen in den Jahren 1856 und 1890 sowie auf Zuflüsse auf der Restwasserstrecke zurück. Unbegründet bleibt jedoch, weshalb das von Prof. Heuscher anfangs des 20. Jahrhunderts beobachtete Absinken des Wasserspiegels des Klöntalersees im Winter nicht ebenfalls auf die Speisung des Löntsch mittels der damals bereits erstellten Korporationsstollen statt auf Versickerungen zurückzuführen ist. Die Beschwerdegegnerin 1 zitiert im gleichen Bericht denn auch aus einem Geschichtsbuch der Gemeinde Netstal, wonach der Seepegel im Winter durch den Bau des ersten Korporationsstollens um rund einen halben Meter abgesunken sei. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\nDie Zuflüsse des Klöntalersees müssen im Winter deshalb nicht zwangsläufig durchwegs zugefroren gewesen sein. Aus der Tabelle in einem Sonderabdruck der Schweizerischen Bauzeitung aus dem Jahr 1910 geht nämlich hervor, dass diese den Klöntalersee in den Wintermonaten (Dezember bis Februar) der Jahre 1903 bis 1906 mit rund 200 bis 392 l/s speisten. Dass diese Zuflüsse in den Wintern anfangs des 20. Jahrhunderts während 18 Tagen versiegten, wodurch der See allein durch Versickerungen absank, ist demgegenüber nicht belegt. |\n|||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||\n|"}