2 der Vorlage wurde als Antrag F.______/G.______ zur Abstimmung gebracht. Über den von I.______ gestellten Antrag auf Rückweisung der gesamten Vorlage wurde ebenfalls abgestimmt, da A.______ den gleichen Antrag gestellt hatte. Ebenso wurde der von D.______ gestellte Antrag auf Ablehnung von Ziff. 2 der Vorlage dem Stimmvolk unterbreitet, da dasselbe C.______ verlangt hatte. Letztlich wäre das Abstimmungsverfahren auch bei einer korrekten Aufnahme der Anträge gleich geblieben. Einzig zu beachten wäre gewesen, dass niemand eine Ablehnung der gesamten Vorlage beantragt hatte, weshalb allenfalls auf die Schlussabstimmung hätte verzichtet werden können (vgl. Art. 66 Abs. 3 KV). | | | | 4.5