2 der Vorlage. | | | | Das vom Landammann gewählte Verfahren, wonach zunächst die beiden Teilrückweisungsanträge einander gegenübergestellt wurden und der daraus hervorgehende siegreiche Antrag gegen den Antrag auf Rückweisung der gesamten Vorlage zur Abstimmung gebracht wurde, ermöglichte den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Auswahl zwischen den vier genannten Varianten. Folglich verstiess das Verfahren nicht gegen den Anspruch auf freie Willenskundgebung und unverfälschte Stimmabgabe und war in vorliegenden Konstellation zumindest vertretbar. | | | | 4.4 Schliesslich ist es zutreffend, dass bei der Abstimmung verschiedene Anträge nicht korrekt aufgeführt wurden. H.______ beantragte