c und d der Vorlage) dem Antrag auf Rückweisung der gesamten Vorlage gegenüberzustellen gewesen. Es ist dabei kaum anzunehmen, dass jemand für die beiden Teilrückweisungsanträge, nicht aber gleichzeitig für die Rückweisung der gesamten Vorlage gewesen wäre. Vielmehr hatten sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sinnvollerweise zwischen vier Möglichkeiten zu entscheiden, nämlich Behandlung der gesamten Vorlage, Rückweisung der gesamten Vorlage, Rückweisung lediglich der Ziff. 1 lit. a und b oder Rückweisung lediglich der Ziff. 2 der Vorlage.