| | | | Vorliegend gilt es aber zu beachten, dass die Vorlage im Wesentlichen aus zwei Teilen bestand. Ziff. 1 beschlug das Projekt ATR Glarnerland, Ziff. 2 das Projekt Busbahnhof Glarus. Hätte der Landammann nun über beide Teilrückweisungsanträge einzeln abstimmen lassen und wären beide Anträge angenommen worden, wäre die gesamte Vorlage ihres Gehalts entleert worden. Es wären einzig noch die Kredite für die Perronerhöhungen in Ennenda und Mitlödi (Ziff. 1 lit. c und d der Vorlage) dem Antrag auf Rückweisung der gesamten Vorlage gegenüberzustellen gewesen.