Der Landammann habe an der Landsgemeinde vor der eigentlichen Abstimmung erläutert, welche Anträge einander gegenübergestellt werden sollten. Anschliessend habe er die Stimmberechtigten angefragt, ob sie mit dem geschilderten Vorgehen einverstanden seien, worauf sich niemand zu Wort gemeldet habe. Es gebe nicht ein einziges richtiges Verfahren, nach welchem die gestellten Anträge zur Abstimmung gebracht werden müssten. Vielmehr habe der Landammann hier eine gewisse Flexibilität. Es treffe zu, dass der Landammann beim Abstimmungsverfahren den Antrag H.______ irrtümlicherweise als Antrag auf Ablehnung der Vorlage anstatt auf Rückweisung der Ziff. 2 aufgeführt habe.