Er habe zudem bei der Abstimmung oft nur die Punkte in Zahlen und Buchstaben erwähnt, nicht aber die Anträge der einzelnen Antragssteller vorgetragen, weshalb unklar gewesen sei, worüber abgestimmt werde. | | | | 3.2 Der Beschwerdegegner und der Beigeladene führen aus, dass praxisgemäss zunächst die Rückweisungsanträge behandelt würden, um vorab zu klären, ob eine Vorlage überhaupt inhaltlich beraten werden sollte. Der Landammann habe an der Landsgemeinde vor der eigentlichen Abstimmung erläutert, welche Anträge einander gegenübergestellt werden sollten.