3. | | 3.1 Der Beschwerdeführer rügt, dass das strittige Abstimmungsverfahren unübersichtlich gewesen sei. Der Landammann habe Anträge einander gegenübergestellt, die nicht den gleichen Gegenstand betroffen hätten. Auch habe er Personen mit falschen Anträgen in Verbindung gebracht und den Rückweisungsantrag von I.______ vergessen. Er habe zudem bei der Abstimmung oft nur die Punkte in Zahlen und Buchstaben erwähnt, nicht aber die Anträge der einzelnen Antragssteller vorgetragen, weshalb unklar gewesen sei, worüber abgestimmt werde. | | | | 3.2