{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-06-25", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2014-00040_2014-06-25.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=282&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "09b5f5e121480addd9c80a08c41fc3dd"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2014.00040", "VG.2014.79"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 25.06.2014 VG.2014.00040 (VG.2014.79)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 25.06.2014 VG.2014.00040 (VG.2014.79)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 25.06.2014 VG.2014.00040 (VG.2014.79)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wahlen und Abstimmungen (soweit keine staatsrechtl. 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Kammer\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nin Sachen\n|\n|\nVG.2014.00040\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nA.______\n|\nBeschwerdeführer\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\ngegen\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nLandammann Robert Marti\n|\nBeschwerdegegner\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nund\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nRegierungsrat des Kantons\nGlarus\n|\nBeigeladener\n|\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nbetreffend\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nLandsgemeinde 2014\n|\n|\n|\n|\n|\n|\nDie Kammer zieht in Erwägung:\n|\n|\nI.\n|\n|\n1.\n|\n|\n1.1 Die Landsgemeinde 2014 hatte unter anderem über das\nTraktandum 6 \"SBB-Erneuerungsprojekt ATR Glarnerland und Umbau\nBusbahnhof Glarus; Verpflichtungskredit von total 6,8 Millionen Franken\"\nzu bestimmen. Im Detail wurde den Stimmberechtigten gemäss dem Memorial für\ndie Landsgemeinde des Kantons Glarus 2014 (S. 25) Folgendes vorgelegt:\n|\n|\n|\n|\n\"1. Für das\nSBB-Erneuerungsprojekt ATR-Glarnerland wird ein Gesamt-Verpflichtungskredit\nim Betrag von 4'320'000 Franken (inkl. MWST) vorbehältlich einer\nallfälligen Bauteuerung gemäss Schweizer Baupreisindex (Tiefbau), Basis\nOktober 2013, für die Kostenbeteiligung des Kantons wie folgt gewährt:\n|\n|\na. 2'819'000 Franken für die Perronerhöhung und die\nPersonenunterführung zum Mittelperron in Glarus;\n|\n|\nb. 842'000 Franken für die Verlängerung der\nPersonenunterführung Richtung Linthdamm;\n|\n|\nc. 292'000 Franken für die Perronerhöhung in Ennenda;\n|\n|\nd. 367'000 Franken für die Perronerhöhung in Mitlödi.\n|\n|\n|\n|\n2. Für die Umgestaltung und Sanierung des Busbahnhofs\nwird ein Verpflichtungskredit im Betrag von 2'480'000 Franken (inkl. MWST)\nvorbehältlich einer allfälligen Bauteuerung gemäss Schweizer Baupreisindex\n(Tiefbau), Basis Oktober 2013, für die Kostenbeteiligung des Kantons\ngewährt.\n|\n|\n|\n|\n3. Der Kanton nimmt in der Projektleitung der SBB\nPublikumsanlagen (Bauherr SBB) und des Busbahnhofs (Bauherr Gemeinde Glarus)\nEinsitz.\"\n|\n|\n|\n|\n1.2 Bei der Beratung der Vorlage an der Landsgemeinde\nvom 4. Mai 2014 ergriffen zahlreiche Rednerinnen und Redner das Wort.\nB.______ beantragte, die Ziff. 1 der Vorlage um eine lit. e zu\nergänzen, wonach ein Kredit in der Höhe von Fr. 450'000.- für den\nLinthsteg Bahnhof Glarus - Ennetbühls zu gewähren sei. C.______ und D.______\nbeantragten die Ablehnung von Ziff. 2 der Vorlage. E.______ beantragte\ndie Rückweisung von Ziff. 1 lit. a und b, F.______, G.______\nund H.______ von Ziff. 2 der Vorlage. A.______ und I.______ beantragten\ndie Rückweisung der gesamten Vorlage. Die übrigen Rednerinnen und Redner\nbeantragten unverändert Zustimmung zur Vorlage.\n|\n|\n|\n|\n1.3 Der Landammann stellte in der Folge das geplante\nAbstimmungsverfahren zur Diskussion. Zunächst sollte der Rückweisungsantrag E.______\n(Ziff. 1 lit. a und b) dem Rückweisungsantrag\nF.______/G.______ (Ziff. 2) gegenüber gestellt werden. Der Antrag mit\nder grösseren Stimmenzahl sollte danach gegen den Rückweisungsantrag A.______\n(gesamte Vorlage) zur Abstimmung gebracht werden. Der aus dieser Abstimmung\nerfolgreiche Antrag sollte in einer dritten Abstimmung dem Behandeln der\ngesamten Vorlage gegenüber gestellt werden. Danach sei in einer vierten Abstimmung\nüber den Antrag F.______ (Ergänzung der Vorlage um eine\nZiff. 1 lit. e) und in einer fünften Abstimmung dem Antrag C.______\nauf Ablehnung der Ziff. 2 zu entscheiden. Schliesslich sei die\nbereinigte Vorlage dem Antrag H.______/D.______ auf Ablehnung der gesamten\nVorlage gegenüberzustellen. Die Landsgemeinde erklärte sich mit dem Vorgehen\nauf Anfrage des Landammanns stillschweigend einverstanden.\n|\n|\n|\n|\n1.4 In der ersten Abstimmung obsiegte der Antrag auf\nRückweisung der Ziff. 2 gegenüber dem Antrag auf Rückweisung der\nZiff. 1 lit. a und b. In der zweiten Abstimmung blieb dieser\nAntrag auch siegreich gegenüber dem Antrag auf Rückweisung der gesamten\nVorlage, scheiterte aber in der dritten Abstimmung gegenüber dem Antrag auf Behandeln\ndes gesamten Geschäfts. In der vierten Abstimmung scheiterte der Antrag auf\nErgänzung der Vorlage um eine Ziff. 1 lit. e. In der fünften\nAbstimmung obsiegte der Antrag auf Ablehnung von Ziff. 2. Schliesslich\nwurde in der sechsten Abstimmung die bereinigte Vorlage angenommen.\n|\n|\n|\n|\n2.\n|\n|\n2.1 Am 5. Mai 2014 gelangte A.______ mit\nStimmrechtsbeschwerde an den Regierungsrat. Sinngemäss beantragte er die\nAufhebung und Wiederholung der Abstimmung. Daneben seien die Regeln der\nLandsgemeinde so anzupassen, dass im Falle einer komplizierten Abstimmung die\nLandsgemeinde für mindestens fünf Minuten unterbrochen werden müsse. Ferner\nsei allenfalls auch über seinen Memorialsantrag auf Änderung des Artikels\n\"über den Ausbau öffentlicher Verkehr ab Sommer 2014 – Glarner Sprinter\nstündlich\" zu befinden.\n|\n|\n|\n|\n2.2 Der Regierungsrat fragte am 7. Mai 2014\nA.______ an, ob er einer Überweisung der Beschwerde an das Verwaltungsgericht\nohne vorgängigen Entscheid des Regierungsrats zustimme. Mit E-Mail vom\n9. Mai 2014 stimmte A.______ einer Überweisung der Beschwerde ans\nVerwaltungsgericht zu.\n|\n|\n|\n|\n2.3 Der Landammann und der Regierungsrat beantragten am\n27. Mai 2014 die Abweisung der Beschwerde.\n|\n|\n|\n|\nII.\n|\n|\n"}