Nach Ziff. 3 des Arbeitsvertrags waren mit dem vereinbarten Lohn sämtliche Leistungen gemäss Pflichtenheft für Lehrpersonen der Sekundarstufe II abgegolten. | |||||||| | | |||||||| | Bereits daraus erhellt, dass die in den Monaten Februar, März, Juni und Juli 2013 neben dem vereinbarten Lohn geleisteten Zahlungen von insgesamt Fr. 1'150.- für Abschlussprojekte, den Mathepool und eine Projektgruppe aufgrund von Leistungen des Beschwerdeführers erfolgten, die dieser zusätzlich zum arbeitsvertraglich Geschuldeten erbracht hatte. Dies zeigt sich ferner auch daraus, dass die durch den Beschwerdeführer übernommenen Arbeiten über seinen Berufsauftrag hinausgingen (vgl. Ziff.