| |||||||| | | |||||||| | 3.2 Der Beschwerdegegner führt aus, dass die Zulagen im Betrag von Fr. 1'150.- für ausserordentliche Einsätze ausbezahlt worden seien, welche nicht regelmässig angefallen seien. Dies bestätige auch das Pflichtenheft für Lehrpersonen der Sekundarstufe II der B.______, wonach es sich bei den ausgeübten Arbeiten um solche über den Berufsauftrag hinausgehende Arbeiten gehandelt habe, sowie ein E-Mail vom 28. Januar 2014 von C.______ der B.______. Folglich seien die Zulagen bei der Ermittlung des versicherten Verdienstes nicht zu berücksichtigen.